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Gewerbepark Hardtwald 17, 68723 Oftersheim
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AGB

I. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmung s-quadrat konzepte GmbH

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Der Geltungsbereich erschließt sich sowohl auf Privatkunden als auch auf gewerbliche Kunden. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

II. Angebote und Bestellungen

  1. Wenn nicht anders angegeben sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
  2. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  3. Verbindlichkeiten bei Zeichnungen, Abbildungen, Maßen, Gewichten oder sonstigen Daten bestehen nur dann, wenn diesausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
  4. Ein Auftrag ist nur mit einer gültigen Auftragsbestätigung bindend. Gültigkeit erhält die Auftragsbestätigung durch Unterschrift desKunden (Auftraggeber) und wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Versanddatum vorliegt.
  5. Besteht ein Zusammenhang zwischen Angebot/Auftragsbestätigung und Katalog/Prospekt dann gilt der Inhalt der jeweils letztenAusgabe. Mögliche technische Änderungen behalten wir uns vor.

III. Preise

  1. Die Preise in unseren Angeboten haben bis 30 Tage nach Angebotsabgabe Gültigkeit.
  2. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro. Wird in andere Staaten geliefert welche nicht der Europäischen Währungsunionangehören, setzten wir den am Auslieferungstag amtlichen Wechselkurs an. Als Grundlage dient der Gegenwert der Ware in Euro.
  3. Die zum Lieferzeitpunkt geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Zahlungen

  1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.
  2. Unverzüglich nach dem Zustandekommen eines Auftrages sind vom Auftraggeber 50% des Netto-Warenwertes als Abschlagszahlung zu zahlen. Abweichend hiervon verlangen wir 100% Vorauskasse bei Neukunden, sollten nicht im Angebot abweichende Bedingungen aufgeführt sein.
  3. Wird ein Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt Mahngebühren für unseren Verwaltungsaufwand und kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen.
  4. Nicht bezahlte Ware darf ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Kannte der Kunde einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss, hat er keinZahlungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht.
  6. Stehen Forderungen im Raum welche der Kunde uns gegenüber hat und wir diese nicht anerkennen bzw. wenn sie nicht rechtskräftig festgestellt sind, dann ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.

V. Auftragsänderung / Stornierung

  1. Ist ein Auftrag zustande gekommen, sind keine Stornierungen möglich. Bei zuwiderhandeln sind wir dazu berechtigt angefallene Kosten, wie beispielsweise Verwaltungskosten, zu berechnen. Es werden allerdings mindestens 100,00 Euro berechnet.
  2. Bei Aufträgen welche bereits im Fertigungsprozess befindlich sind, wird des Weiteren noch eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Netto Warenwertes berechnet.
  3. Auftragsänderungen können nur in Abstimmung und unter Berechnung der bereits entstandenen Kosten vorgenommen werden. Hierbei werden jedoch mindestens 100,00 Euro berechnet.
  4. Auftragsänderung für Sonderanfertigungen sind nur möglich, wenn sämtliche Kosten übernommen werden welche bis zum Zeitpunkt der Änderung entstanden sind.

VI. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager.
  2. Verbindliche Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Diese sind Richttermine und können von der Firma s-quadrat konzepte GmbH um bis zu 3 Stunden über und unterschritten werden, ohne dass daraus Forderungen abgeleitet werden können.Regressforderungen welche nicht aus einem Verschulden der Firma s-quadrat konzepte resultieren, sind grundsätzlich nicht möglich.
  3. Ist laut Vertrag vereinbart, dass Ware abzuholen ist und der Kunde kommt in diesem Zusammenhang in Verzug, sindEinlagerungskosten zu zahlen. Diese belaufen sich auf 6,00 Euro (pro Tag) pro Europalette, des Weiteren sind wir berechtigt Verzugszinsen zu verlangen. Die Haftung für die Ware geht zu diesem Zeitpunkt auf den Besteller über. Wir sind für diese Zeit nicht zur Versicherung der Ware verpflichtet und haften nur für Schäden in denen wir mit Vorsatz oder grob fahrlässig handeln.
  4. Ein Liefertermin gilt als eingehalten, wenn:
    • die Ware als versandbereit gemeldet ist.
    • Verladeschwierigkeiten entstehen welche von uns nicht beeinflusst werden können.
  5. Liefertermine welche aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht eingehalten werden können, dürfen von uns um 10 Tage nach hinten verschoben werden. Hieraus können keine Forderungen abgeleitet werden.
  6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, außer dies ist schriftlich anders vereinbart.
  7. Bei mangelhafter Lieferung kann der Kunde Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Entweder diese besteht ausNacherfüllung oder Nachbesserung.
  1. Bei mangelhaften Produkten ist der Kunde dazu verpflichtet uns die Ware am Ort der Auslieferung zur Besichtigung zur Verfügung zu halten.
  2. Mängel an unseren Waren müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang in Schriftform mitgeteilt werden. Werden Beschädigungen an unseren Waren nicht vor dem Weitertransport an den Endkunden in Schriftform gerügt, gelten sie als mängelfrei abgenommen.
  3. Mängelansprüche des Bestellers verjähren zwölf Monate nach Lieferung. § 479 Abs. 2 und 3 BGB bleiben unberührt.

VII. Montage

  1. Montage muss grundsätzlich schriftlich vereinbart werden.
  2. Der Besteller hat hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) zu gewährleisten, dass eine störungsfreieMontage möglich ist. Entstehen in diesem Zusammenhang Probleme, ist der Besteller dazu verpflichtet die sich hierdurchergebenden Kosten zu übernehmen.
  3. Änderungen während der Montage und die daraus entstehenden Kosten sind vom Besteller zu bezahlen.

VIII. Schadensersatz

  1. Jegliche Schadenersatzforderungen wegen nicht rechtzeitiger Vertragserfüllung, mangelhafte Lieferung oder Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen hiervon ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen beruhen.
  3. Pläne, Skizzen, technische Zeichnungen, Prospekte, Kataloge, Muster oder Ähnliches sind unser geistiges Eigentum. Eine Vervielfältigung bedarf unseres Einverständnisses. Bei einer Zuwiderhandlung sind wir dazu ermächtigt Schadenersatz einzuziehen.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Eigentumsübergang der Ware erfolgt erst nach der Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer.
  2. Das Eigentum an der Sache wird durch Verarbeitung der Vorbehaltsware nicht erworben. Erfolgt eine Verarbeitung mit Waren welche uns nicht gehören, dann erwerben wir ein Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Ware.
  3. Sämtliche Umsätze welche der Besteller aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware akquiriert tritt er sofort an uns ab, unabhängig ob diese Ware nach Verarbeitung an einen oder mehrere Kunden weiterverkauft wurde. Die Schuldner dieser abgetretenen Forderung müssen umgehend vom Besteller genannt werden. Die Forderung darf nicht an Dritte abgegeben werden, es sei denn die Abtretung erfolgt im Rahmen eines echten Factoring-Vertrages. Diese Zusammenarbeit muss uns unverzüglich mitgeteilt werden.
  4. Tritt eine Insolvenz des Bestellers auf, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle in der Masse befindlichen, von uns gelieferten, Waren. Hierzu zählen auch die bereits vom Besteller bezahlten Waren. Werden die Zahlungen vom Besteller eingestellt bevor er die von uns gelieferten Waren bezahlt hat, haben wir das Recht nach §§47,48 InsO die Ware auszusondern, bzw. Ersatzaussonderung zu verlangen.
  5. Die Vorbehaltsware ist auf Kosten des Bestellers einzulagern und zu versichern.
  6. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ist umgehend zu melden.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

  1. Auf alle unsere Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Der Erfüllungsort ist Oftersheim, der Hauptsitz der Unternehmung s-quadrat konzepte GmbH.
  3. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Mannheim als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
  4. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD, so ist der Gerichtsstand Mannheim. Gleiches gilt wenn der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Rechts der BRD verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die

Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

XI. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die s-quadrat konzepte GmbH, Gewerbepark Hardtwald 17, 68723 Oftersheim, Geschäftsführer Simon Stelgens, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags und zur Direktwerbung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Mit der Direktwerbung wollen wir Sie über aktuelle Leistungen und Neuigkeiten unseres Betriebs informieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Hierfür wenden Sie sich bitte per Post an s-quadrat konzepte GmbH, Gewerbepark Hardtwald 17, 68723 Oftersheim oder per Email an info@s-quadrat-konzepte.de.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, 0711/6155410 zu.

Unsere AGBs sind als Download auf unserer Homepage unter www.s-quadrat-konzepte.de erhältlich.